FP Finanzpartner Dr. Christian Geier | +49 9421 189708 0 | christian.geier@fp-finanzpartner.de
In Deutschland fehlen gut 700.000 Wohnungen. Fehlendes Angebot trifft auf hohe Nachfragen. Das bedeutet steigende Mieten und ein nicht abzusehendes Ende dieses Trends. In diesem Jahrzent wird sich an dieser Grundsituation vermutlich nichts mehr ändern. Darum sieht der Staat auch nicht untätig zu sondern fördert den Bau von Wohnungen 2024 noch stärker.
Was hat sich getan und was steckt überhaupt für Immobilieninvestoren/innen an Förderungen und Zuschüssen drin? Schauen wir uns das einmal im Überblick an.
Es hat gedauert aber letztendlich hat sich die Ampel-Regierung zum Wachstumschancengesetz durchgerungen - ein wichtiges Gesetz. Trotzdem bekommt ein Großteil der deutschen Bevölkerung gar nicht mit, welche Vorteile das Wachstumschancengesetz mit sich bringt.
Gutverdienende (mit entsprechend hohem persönlichen Steuersatz) profitieren durch das staatliche Entgegenkommen dreifach:
Mit dem Wachstumschancengesetz wird eine degressive Abschreibung von fünf Prozent eingeführt, die für alle Immobilien, deren Baubeginn oder Kauf im Zeitraum vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2029 erfolgt.
Dabei können im ersten Jahr fünf Prozent der Investitionssumme steuermindernd berücksichtigt werden und in den darauffolgenden Jahren jeweils fünf Prozent des verbleibenden Buchwerts.
Tipp: Ab dem elften Jahr ist eine linearen Abschreibungsmethode meist sinnvoller.
Die Abschreibung für Neubauten lässt sich weiter hebeln. Investoren/innen können eine zusätzliche Sonderabschreibung (Sonder-Afa) in Anspruch nehmen. Diese ermöglicht es Eigentümern, über vier Jahre hinweg jeweils fünf Prozent der Baukosten zusätzlich geltend zu machen.
Wichtig - um die Sonderabschreibung in Anspruch zu nehmen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
außerdem dürfen Anschaffungs- oder Herstellungskosten von 5.200 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche nicht übersteigen (4.000 Euro pro Quadratmeter sind maximal abzugsfähig).
Findet man ein solches Objekt, dann lässt sich mehr als die Hälfte des Gebäudewerts in den ersten 10 Jahren abschreiben. Von zinsgünstigen KfW-Darlehen, deren Zinsen ebenfalls steuerlich ansetzbar sind lässt sich weiter profitieren. Zu guter Letzt lässt sich das Investment dann ggf. steuerfrei verkaufen.
Wir haben ausgerechnet, dass bei einem so gestalteten Wohnungsinvestments monatlich sogar Geld übrig bleibt - nach laufender Tilgung!
Anmerkung: wir nutzen hier eine vereinfachte und unverbindliche Darstellung
Ausgangssituation | ||
Kaufpreis inkl. NK | 168.800,00€ | |
Wohnfläche | ~ 20m² | |
AfA* | ~ 150.000€ | * Annahme |
Eigenkapital | 18.800,00€ | |
Single, zu versteuerndes Einkommen | 50.000€ | |
KfW-Darlehen** | 150.000€ | ** 0,95% Zins |
** 3,05% Tilgung |
Einnahmen (mtl.) | Ausgaben (mtl.) |
Miete: 340,00€ | Zins: 120,00€ |
Steuer Jahr 1-4: 250,00€ | Tilgung: 385,00€ |
Steuer ab Jahr 5: 100,00€ | Verw. / Inst.: 40€ |
Einnahmen Jahr 1-4: 590,00€ | |
Einnahmen ab Jahr 5: 440,00€ | Ausgaben: 545€ |
Mtl. Investitionsbetrag Jahr 1-4: +45,00€ | |
Mtl. Investitionsbetrag ab 5. Jahr: -101,00€ |
Was denken Sie? Alles in allem doch eigentlich ein überschaubares Investment, setzt man die finanzielle Belastung der Tatsache entgegen, dass mit +/- 100€ eine Immobilie als Investment angeschafft wird.
Neben dem Erwerb können alle Grundstückseigentümer/innen auch die Kosten für die Wartung Ihrer Immobilie geltend machen. Dabei gibt es die Möglichkeit, diese Kosten entweder sofort oder über einen Zeitraum von zwei bis fünf Jahren geltend zu machen.
Zum Erhaltungsaufwand zählen sämtliche Maßnahmen, die ausschließlich die bereits bestehende Bausubstanz bewahren, u.a.
oder auch die Neueindeckung des Daches. Kosten bis zu 4.000 Euro pro Jahr können direkt von der Steuer abgezogen werden.
Alle Maßnahmen, die den Wohnkomfort wesentlich erhöhen, die Gesamtgebrauchsdauer des Gebäudes verlängern oder zu einem erheblichen Anstieg der Miete führen, fallen unter die sogenannten Herstellungsaufwendungen.
Diese müssen gemeinsam mit den Erwerbskosten abgeschrieben werden, fallen also unter die laufende Abschreibung.
Übrigens: Übersteigen die Kosten für Maßnahmen an oder in der Wohnung ohne Mehrwertsteuer in den ersten drei Jahren 15 Prozent des Gebäudewertes, gelten diese als „anschaffungsnahe Herstellungsaufwendungen“, die ebenfalls nur zusammen mit den Erwerbskosten abgeschrieben werden können.
Wenn Vermieter/innen zur Besichtigung einer Immobilie fahren, die sie später erwerben, zählen diese Fahrtkosten zu den Anschaffungskosten, auch die Fahrt zum Notar, um den Kaufvertrag zu unterzeichnen, fällt darunter.
Fahrtkosten im Zusammenhang mit Immobilien, die letztlich nicht erworben wurden oder die im Zusammenhang mit potenziellen oder tatsächlichen Mietern stehen, auch zu Eigentümerversammlungen, können als Werbungskosten abgesetzt werden. Für Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug darf die Kilometerpauschale von 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer geltend gemacht werden.
Darüber hinaus können Vermieter/innen die Verpflegungsmehraufwendungen in Anspruch nehmen: Sind sie auf einer Reise länger als acht Stunden von Ihrer Wohnung oder primären Arbeitsstätte entfernt, dürfen sie für den An- und Abreisetag bei mehrtägigen Aufenthalten einen Pauschbetrag von 14 Euro ansetzen. Für vollständige Reisetage können in der Steuererklärung 28 Euro beansprucht werden.
Wenn Vermieter oder die Hausverwaltung Vermietungs-Anzeigen schalten, kann man diese Kosten von der Steuer abziehen. Das gilt auch für laufende Betriebskosten, wie beispielsweise für die Grundsteuer oder die Gebäudeversicherung.
Wer um die Ecke denkt, setzt noch mehr Geld ein, das normalerweise beim Finanzamt landen würde. Jede/r Deutsche hat einen Freibetrag bei Altersvorsorgeaufwendungen in Höhe von 27.565,00 € (2024) pro Jahr. Ausgeschöpft wird dieser Freibetrag von kaum jemandem auch nur annähernd.
Wenn Sie in eine sogenannte „Basisrente“ investieren, sind diese Beträge seit 2023 zu 100% steuerlich absetzbar. Nehmen wir doch nochmal unser (vereinfachtes) Rechenbeispiel und unterstellen einen Beitrag von 450,00 €, der in die Basisrente investiert wird.
Step 01 | |||
Basisrente | 450,00€ | Steuervorteil | 1.782,00€ |
Step 02 |
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Appartment, Kaufpreis | 168.800,00€ | * nur 1.000,00€ ‹‹ | |
Eigenkapital | 18.800€ | 782,00€ | |
mtl. Aufwand | -45,00€ | ab 5. Jahr: 105,00€ | |
Miete | 340,00€ | ||
Steuervorteil | 250,00€ | ||
Annuität 0,95% + 3% | 505,00€ | ||
Verwaltung / Instand | 40,00€ | ||
Step 03 | |||
Investmentfond |
50,00€ | ||
Zuzahlungen jährlich aus Steuer | 500,00€ | ‹‹ | 282,00€ für Hausrat, Haftpflicht, Unfall, Rechtsschutz etc. |
Es kann interessant sein, sich für eine Immobilieninvestition zusätzliches Eigenkapital für die Finanzierung zu besorgen. Bausparkassen stellen in solchen Fällen bis zu 50.000 € unkompliziert zur Verfügung, die man nicht besichern muss.
Das Beste: Auch die Zinsen und Gebühren kann man steuerlich verwerten.
Wie sieht unsere Berechnung in 25 Jahren aus, wenn die Immobilie abbezahlt ist?
2049 |
Alter Kunde/in: 67 Jahre |
558,00€ | 2% Steigerung |
1.111,00€ | |
1669,00€ | |
276.934€ | 2% Steigerung |
43.157,00€ | 4% |
Eigentlich fehlt doch jetzt nur noch das passende Investitionsobjekt, oder? Die FP Finanzpartner AG hat in mehr als 20 Jahren ein starkes, deutschlandweites Kompetenz-Netzwerk aufgebaut. In unserem Netzwerk finden Sie Immobilienpartner, die hochwertige "All-inklusive-Wohnungen" zugeschnitten auf die Bedürfnisse von Kapitalanlegern/innen anbieten.
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