FP Finanzpartner Dr. Christian Geier | +49 9421 189708 0 | christian.geier@fp-finanzpartner.de
Musst du als Freiberufler/in in der Rente eigentlich Krankenversicherungsbeiträge auf deine Depoterträge zahlen? Hast du dir diese Frage auch schon einmal gestellt? Also - an alle
und Wirtschaftsprüfer/innen unter meinen Leserinnen und Lesern: Aufgepasst!
Diese wichtige Frage lässt sich am einfachsten anhand eines Beispiels beantworten. Nehmen wir an, dein Einkommen als Freiberufler/in ist höher als die Jahresarbeitsentgeltgrenze. Diese liegt im Moment (2024) bei 69.300€ - du bist also versicherungsfrei. Du entscheidest dich, in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben und bist so gesetzlich freiwillig versichert. Die Jahre vergehen mit spannenden Aufgaben und Projekten wie im Flug und du trittst den wohlverdienten Ruhestand an.
Erfüllst du bestimmte Voraussetzungen, bist du in der Ruhestandsphase Mitglied der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Hier hast du den entschiedenen Vorteil, dass du nur auf Einkommen aus der gesetzlichen Rentenversicherung Krankenversicherungsbeiträge zahlen musst.
Bist du nicht Mitglied der KVdR, bleibst du freiwillig versichert und musst auf alle deine Einnahmen Krankenversicherungsbeiträge entrichten: Das beinhaltet unter anderem:
als auch Zinsen und Dividenden; auf alles wird der volle Krankenversicherungsbeitrag erhoben. Sind diese Einnahmen hoch genug, musst du dem Höchstbeitrag bezahlen (zum Zeitpunkt dieses Artikels 1.050€).
Es gibt zum Glück Möglichkeiten - mit der richtigen Planung - um im Rentenalter der KVdR beitreten zu können. Dazu müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:
Die erste Bedingung dürfte für dich nicht allzu schwer zu bewerkstelligen sein. Die zweite hingegen stellt oft eine Hürde dar, die aber überwunden werden kann.
Ich habe drei einfache Lösungen, wie du die Voraussetzung zum Leistungsanspruch erfüllen kannst:
Interessiert dich das Thema? Benötigst du weitere Informationen? Schreib mir, wir beraten dich unabhängig und vor allem gerne.