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Depot + Rente = Kranken­ver­sicherungs­beiträge?

Ein junger Freiberufler denkt über seinen Ruhestand nach

Musst du als Freiberufler/in in der Rente eigentlich Kranken­ver­si­che­rungsbeiträge auf deine Depoterträge zahlen? Hast du dir diese Frage auch schon einmal gestellt? Also - an alle

  • Ärzte/innen
  • Apotheker/innen
  • Ingenieure/innen
  • Architekten/innen
  • Anwäte/innen
  • Steuerberater/innen
  • Notare/innen

und Wirtschaftsprüfer/innen unter meinen Leserinnen und Lesern: Aufgepasst!

Beispiel zum einfacheren Verständnis

Diese wichtige Frage lässt sich am einfachsten anhand eines Beispiels beantworten. Nehmen wir an, dein Einkommen als Freiberufler/in ist höher als die Jahresarbeitsentgeltgrenze. Diese liegt im Moment (2024) bei 69.300€ - du bist also versicherungsfrei. Du entscheidest dich, in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung zu bleiben und bist so gesetzlich freiwillig versichert. Die Jahre vergehen mit spannenden Aufgaben und Projekten wie im Flug und du trittst den wohlverdienten Ruhestand an.

Thema KVdR

Erfüllst du bestimmte Voraussetzungen, bist du in der Ruhestandsphase Mitglied der Kranken­ver­si­che­rung der Rentner (KVdR). Hier hast du den entschiedenen Vorteil, dass du nur auf Einkommen aus der gesetzlichen Rentenversicherung Kranken­ver­si­che­rungsbeiträge zahlen musst.

Bist du nicht Mitglied der KVdR, bleibst du freiwillig versichert und musst auf alle deine Einnahmen Kranken­ver­si­che­rungsbeiträge entrichten: Das beinhaltet unter anderem:

  • Mieteinnahmen,
  • private Rentenversicherungen,
  • Basisrenten

als auch Zinsen und Dividenden; auf alles wird der volle Kranken­ver­si­che­rungsbeitrag erhoben. Sind diese Einnahmen hoch genug, musst du dem Höchstbeitrag bezahlen (zum Zeitpunkt dieses Artikels 1.050€).

Im Rentenalter der KVdR beitreten?

Es gibt zum Glück Möglichkeiten - mit der richtigen Planung - um im Rentenalter der KVdR beitreten zu können. Dazu müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:

  1. Du warst in der zweiten Hälfte deines Erwerbslebens zu 90% gesetzlich krankenversichert.
  2. Du verfügst über einen Leistungsanspruch aus der deutschen Rentenversicherung, das heißt entweder eine Altersrente, eine Erwerbsminderungsrente oder eine Hinterbliebenenrente.

Die erste Bedingung dürfte für dich nicht allzu schwer zu bewerkstelligen sein. Die zweite hingegen stellt oft eine Hürde dar, die aber überwunden werden kann.

3 Wege zum Leistungsanspruch

Ich habe drei einfache Lösungen, wie du die Voraussetzung zum Leistungsanspruch erfüllen kannst:

  1. Du zahlst fünf Jahre den Mindestbeitrag in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Eltern haben hier einen besonderen Bonus, denn ein Elternteil kann sich die Kindererziehungszeiten anrechnen lassen – pro Kind sind das jeweils drei Jahre. Bei zwei sind die Voraussetzungen damit im Prinzip bereits erfüllt. Wichtig ist hier nur, auf jeden Fall mit der Rentenversicherung zu reden, denn die Anrechnung erfolgt nicht automatisch.
  2. Du nimmst für fünf Jahre einen Minijob an. Dieser ist grundsätzlich Rentenversicherungspflichtig.
  3. Du versicherst dich privat – mit allen Vor- und Nachteilen.

Und - wie sieht dein Weg aus?

Interessiert dich das Thema? Benötigst du weitere Informationen? Schreib mir, wir beraten dich unabhängig und vor allem gerne.


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