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aus Straubing
Fast jeder fünfte Bundesbürger ist musikalisch unterwegs. Ob singend im Chor oder direkt mit einem Instrument im Orchester, einer Band oder just for fun in den eigenen vier Wänden. Nach Zahlen des Bundesmusikverbands musizieren über 14 Millionen Menschen in Deutschland in ihrer Freizeit. Am häufigsten wird dabei auf der Gitarre, dem Klavier oder dem Keyboard versucht, die richtigen Töne zu treffen.
Die Anschaffungskosten für ein Instrument variieren und sind durch die Inflation der vergangenen Jahre ohnehin stark gestiegen. Ein Instrument stellt daher heute in immer mehr Haushalten einen echten Wert dar. Zum materiellen Wert kommt die emotionale Bindung, die Musiker zu ihrem Instrument aufbauen. Wird es beschädigt oder geht gar verloren, muss schnell Ersatz her, damit zum Beispiel die nächste Probe stattfinden kann. Dafür sollte der Versicherungsumfang der Geräte geprüft werden.
Hausratversicherung leistet eingeschränkt
Tritt ein Schaden an einem Instrument auf, kann als erstes der Leistungsumfang der Hausratsversicherung geprüft werden. Die meisten Tarife schließen Musikinstrumente mit ein. Allerdings oft mit begrenzten Deckungssummen, die gerade für Profigeräte nicht ausreichen, um eine Neuanschaffung zu finanzieren. Außerdem ist zu beachten, dass Instrumente in der Hausratversicherung nur innerhalb der eigenen vier Wände (des Hausrates) versichert sind. Kommt es zu einem Schaden auf dem Weg zur Musikstunde oder wird das Gerät unterwegs gestohlen, greift die Hausratversicherung meist nicht. Auch kann in den Bedingungen festgehalten sein, dass Instrumente nur versichert sind, wenn sie im Rahmen des Hobbys genutzt werden. Professionell Musizierende wären damit ausgeschlossen. Fazit: Die Hausratversicherung kann für Schäden an Instrumenten aufkommen. Hier sollten die Bedingungen und die Höhe der Versicherungssumme genau geprüft werden.
Spezielle Instrumentenversicherung
Gerade für Musiker, die mit ihren (hochwertigeren) Instrumenten öfter unterwegs sind, bietet eine spezielle Instrumentenversicherung stärkere Leistungen als die Hausratversicherung. Der häufig auftretende Transportschaden wäre darin mitversichert, ebenso der Diebstahl aus Kfz oder Proberäumen sowie Beschädigungen durch Dritte. Auch Zerstörung und Verlust sind in der Regel eingeschlossen, einige Tarife bieten zudem eine Allgefahren-Deckung. Dann ist grundsätzlich alles versichert, was nicht explizit ausgeschlossen ist. Je nach Tarif kann so auch die unsachgemäße Lagerung versichert sein. Zum Beispiel, wenn das Instrument in zu heißen oder feuchten Räumen stand und der Klangkörper dadurch beschädigt wurde.
Vorteile einer Instrumentenversicherung